Novellierung der Tierschutzrichtlinie 86/609/EEC



Die Grundlagenforschung im Bereich der tierexperimentellen Forschung ist stark betroffen, wenn die derzeitigen Formulierungen zur Reform der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere umgesetzt werden und nur die Stimmen der sehr gut organisierten Tierschützer Gehör finden (siehe: www.eceae.org/a1_directive.php) nicht aber die der Wissenschaftler.

Um zu verhindern, dass die Neuregelungen den Wissenschaftsstandort in Europa stark gefährden, hat die Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft in letzter Minute Änderungsvorschläge an das EU-Parlament übermittelt, ehe der dritte und letzte Ausschuss im Rahmen der Novellierung am 11. 3. 2009 in Brüssel tagt.

Die Vorschläge basieren auf der gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft sowie einer Stellungnahme der Leopoldina, der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Auch die Hochschulrektorenkonferenz hat sich diesen gemeinsamen Stellungnahmen angeschlossen. Somit spiegeln die Änderungsvorschläge jene Probleme wider, die von den wissenschaftlichen Einrichtungen Deutschlands in den derzeitigen Formulierungsvorschlägen der Tierschutzrichtlinie gesehen werden. Neben anderen wissenschaftlichen Fachgesellschaften hat sich auch die DZG diesen Stellungnahmen angeschlossen und sich an das EU-Parlament gewandt und ihre Mitglieder aufgefordert dies auch zu tun.

Die Bemühungen der Europäischen Kommission, die alte Richtlinie für die Verwendung von Versuchstieren zu novellieren sind ausdrücklich zu begrüßen, vor allem auch die damit angestrebte innereuropäische Harmonisierung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von Versuchstieren. Bei diesen Neuregelungen sollten jedoch pragmatische Lösungen gefunden werden, die keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufbauen ohne dass damit ein Beitrag zu Tierschutz erreicht wird. Außerdem sollte der hohe Stellenwert der Grundlagenforschung für den biomedizinischen Fortschritt anerkannt und nicht zusätzlich erschwert werden. Betroffen sind nicht nur dem Menschen unmittelbar nützliche Gebiete im Bereich der Medizin, Biomedizin, Biotechnologie und Bionik sondern auch bis jetzt noch völlig unerforschte Bereiche, die in absehbarer Zukunft unschätzbaren Wert erlangen könnten.


Aktueller Entwurf: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/proposal_en.htm

Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft als .pdf

Stellungnahme der Leopoldina als .pdf

Änderungsvorschläge der DFG Senatskommission als .doc

© 09.03.2009 Deutsche Zoologische Gesellschaft e.V., DZG